Gemeinschaftswald – Wald gemeinsam besitzen

Der Gemeinschaftswald – geprägt durch ideelles Eigentum
Gemeinschaftswälder haben eine lange Tradition in Rheinland-Pfalz und auch in ganz Deutschland. Im Westerwald und Siegerland sind sie als Haubergsgenossenschaften oder Waldinteressentenschaften bekannt, im Trierer Raum als Gehöferschaften. Entstanden sind sie aus der Allmende oder aus Gemeindewald. Ihnen gemeinsam ist der ideelle Eigentumsanteil an Wald.

Gemeinschaftswäldern werden gemeinsam bewirtschaftet
Die Vorteile des Gemeinschaftswaldes liegen in der Bündelung von Pflege und Nutzung. Dadurch, dass den einzelnen Waldbesitzenden keine konkreten Flächen zugeordnet werden, muss die Bewirtschaftung gemeinschaftlich erfolgen. Das ist einer Windkraftanlage vergleichbar, die nur als Ganzes bewirtschaftet werden, aber viele Anteilseigner haben kann.

Landesforsten übernimmt die Betreuung – der Holzverkauf erfolgt privat
Zumeist übernehmen die Försterinnen und Förster von Landesforsten die Betreuung der Wälder. Der Holzverkauf erfolgt privat; in der Region Westerwald-Siegerland übernimmt dies zum Beispiel die waldbesitzereigene Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Siegerland (HWS) GmbH.

Gemeinschaftswald in der Region Rhein-Wied?
In der Region Rhein-Wied gibt es bislang keine Gemeinschaftswälder. Empfehlenswert ist ein solcher Zusammenschluss dort, wo der Besitz extrem kleinparzelliert ist. Solche Flächen gibt es in der Region Rhein-Wied, Waldwärts-Rhein-Wied prüft daher, ob Interesse an der Bildung eines Gemeinschaftswaldes besteht. In anderen Bundesländern zeigt sich, dass eine Neugründung oftmals leichter gelingt, wenn sie im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens umgesetzt wird.